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MOBILFUNK-BASISSTATIONEN („ANTENNEN“) UND GESUNDHEIT


 

Inhalt dieser Seite:

  Mobiles Internet: Mehr Strahlung – mehr Leiden...
Appell der Bürgerwelle Schweiz an alle Internetnutzer
Juni 2008

  Einleitung und Informationsmaterial

  Besser geschützt durch den niedrigeren Schweizer Grenzwert?  Nein! Denn in der Praxis sind die Strahlungswerte zumindest in ganz Mitteleuropa fast überall dieselben wie in der Schweiz.

  Krank durch Mobilfunk-Antennen: „Wissenschaftlich nicht erwiesen“...? Immer mehr Menschen müssen am eigenen Körper erleben, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen der Gesundheit schadet.

  Mutiger Gemeinderat: Egg (ZH) lehnt den Bau eines Mobilfunksenders zugunsten des Gesundheitsschutzes ab
Tages-Anzeiger vom 01.03.08: Swisscom und Kapo blitzen ab

  Mobilfunkantennen: Fluch oder Segen?  Ein Interview im Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster vom 11. Juli 2007

  Erzbischof schirmt sich gegen Handfystrahlung ab  Auf Kirchen dürfen in Zukunft keine Antennen mehr montiert werden

  Fehlgeburten im Stall wegen Mobilfunkantennen Der Ausbau mit immer mehr Mobilfunkantennen macht Tieren und Bauern zu schaffen. Die Bauern Sturzenegger aus dem zürcherischen Reutlingen und Inauen aus dem thurgauischen Bürglen sind davon direkt betroffen (Tier & Konsum 2/2007).

  Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit  Das mutige Zeitungsinserat einer Einwohnerin von Bäch (Freienbach SZ) im Höfner Volksblatt vom 14.03.07

  Brüssel: Neu tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz!  Mit 3 Volt pro Meter ist der Grenzwert in der Region Brüssel jetzt halb so gross wie in der Schweiz. Was bedeutet das in der Praxis?

  Mobilfunkantennen auf Hochspannungsmasten: Kompetenz neu bei Gemeinde/Kanton  Bedeutet das endlich ein bisschen mehr Demokratie – oder ist es derselbe behördliche Dampfwalzen-Vollzugsautomatismus, jetzt ein­fach über den Kanton statt wie bisher über das Bundesamt für Energie?

  Nicht in meinem Hinterhof!  Wie prominente Mobilfunkförderer plötzlich zu Antennengegnern werden, wenn ein Mast neben ihr Haus gestellt werden soll… Ein Bericht von Sianette Kwee, ehemalige Dozentin und Forscherin.

  Mobilfunkantennen: Schule von Boykott bedroht  Schuleltern in Chevreuse (F) wollen nicht, dass ihre Kinder in der Lubin-Schule ein weiteres Jahr in der Nähe von Mobilfunkantennen verbringen müssen

  Erklärung der Bürgerwelle Schweiz zum Faktenblatt „Mobilfunk-Basisstationen“ des FORUM MOBIL  Die Mobilfunkbetreiber-Organisation versucht, den in den Gemeinden gegen neue Antennen immer mehr aufkommenden Widerstand zu dämpfen

  Schweizer UMTS-Studie, Juni 2006: Entwarnung??  Gemeinsame kritische Stellungnahme von Organisationen und Fachkräften zur Schweizer UMTS-Studie vom Juni 2006

  Wien-/Kärnten-Antennenstudie 2006: Gesundheitsbeschwerden wissenschaftlich bestätigt  In einer dem Bevölkerungsdurchschnitt entsprechenden Personengruppe wurde ein gesicherter Zusammenhang zwischen vorhandenen Beschwerdesymptomen und Stärke der GSM-Mobilfunkstrahlung gefunden.



 

Einleitung und Info-Material

Der landesweite Widerstand gegen fast alle neuen Antennen-Baugesuche hat immer weniger mit einer angeblichen „diffusen Angst“ zu tun, aber immer mehr mit eindeutigem, europaweit bestätigtem Erfahrungswissen. Aufmerksame Ärzte, Komplementärmediziner, Messfachleute und natürlich Betroffene selbst wissen, was Mobilfunkantennen anrichten können. Die Befindlichkeitsstörungen und Gesundheitsschäden sind evident. – Vom etablierten Wissenschaftsbetrieb wird diese Evidenz ignoriert. Offiziell heisst es immer noch: „Nicht bewiesen“. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: 1. Wirtschaftlich-politische Gründe: Viele Studien werden von der Industrie bezahlt. Gesetzgeber und Behörden sind starkem Druck seitens der Wirtschaft ausgesetzt oder mit ihr verkoppelt. Zwischen Vollzugsbehörden und Gerichtsbarkeit wird die Verantwortung hin und her geschoben. 2. Individuelle Gründe: Wissenschafter möchten beruflichen Erfolg und brauchen Forschungsgelder. Viele von ihnen wollen sich nicht exponieren, um ihre anerkannte Stellung innerhalb der "Community" der etablierten Wissenschafter nicht zu gefährden.



      Material zu Ihrer Information und zum Weiterverteilen

  • Infoblätter  Gepulste Mobilfunk- und Rundfunkstrahlung.  Auch schwache elektromagnetische Strahlung schadet der Gesundheit. Zu dieser Schädlichkeit trägt vor allem auch die Pulsung bei.     Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkstrahlung: „Strengste Grenzwerte in der Schweiz“…? Auch im Ausland ist der „tiefe“ Schweizer Grenzwert eingehalten – aber er ist viel zu hoch!         Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkantennen: Grenz- und Richtwerte, Erfahrungen, Studien.  Von Gesundheitsschutz kann erst unterhalb von etwa 1/250 des Schweizer Grenzwertes gesprochen werden.
    Version in V/m für Schweiz, Italien, Belgien
      Hier
    Version in µW/m² für Deutschland, Österreich Hier
  • Infoblatt  Mobilfunkstrahlung auf dem Bauernhof.  Eine Allgäuer Bauernfamilie musste ihren Hof verlassen, weil Menschen und Tiere zu sehr litten.    Hier

  • Infoblatt  Mobilfunkantennen und Gesundheitsrisiko: Was weiss man heute?  10 neuere und neuste Studien weisen auf klare Zusammenhänge zwischen Antennenstrahlung und Symptomen    Hier


 


Besser geschützt durch den niedrigeren Schweizer Grenzwert?

diesen Text als pdf-Datei

Der Schweizer Anlagegrenzwert gemäss NISV (Verordnung zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung 1.2.2000) ist 10-mal niedriger z.B. als der deutsche Grenzwert. Zwar gilt er nur für eine einzige Sendeanlage. Dennoch wird er nur selten überschritten, selbst wenn andere in der Umgebung installierte Anlagen („Antennen“) mitberücksichtigt werden. Sind wir also besser geschützt als das Ausland? – Nein! Denn obwohl z.B. in Deutschland der höhere, von der WHO empfohlene Grenzwert gilt, wird dort unser Schweizer Anlagegrenzwert in der Praxis meist ebenfalls eingehalten. Gleiche Antennenfabrikate, gleiche Sendeleistungen, dort wie hier!    Mehr

Der „tiefe“ Schweizer Anlagegrenzwert ist also dort, wo sich Menschen dauernd aufhalten können, praktisch überall (auch im benachbarten Ausland) eingehalten. Völlig sinnlos sind daher behördliche Messkampagnen und entsprechende politische Vorstösse zur Überwachung, ob die Grenzwerte eingehalten seien. Sie wiegen die Bevölkerung in falsche Sicherheit und sind eine blosse Verschwendung von Steuergeldern.

Viel wichtiger ist es, zu wissen, dass der (eingehaltene) Anlagegrenzwert viel zu hoch ist. Er ist ein blosser Kompromiss mit den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber.

Einen besseren Schutz bietet der Salzburger Richtwert 2002. Sein Urheber ist ein Amtsarzt (Umweltmediziner der Salzburger Landesbehörde) mit eigener Messerfahrung bei Betroffenen – also ausnahmsweise kein amtlicher Schreibtischtäter. Seine Empfehlung lautet denn auch, 1/250 des Schweizer Anlagegrenzwertes nicht zu überschreiten.

Massgebend sind die Erfahrungen aus der Praxis!

Den wegen Antennen krank werdenden Tieren kann man nicht unterschieben, das sei bloss „psychisch“. Die Zusammenhänge ihrer Leiden mit der Antennenstrahlung sind deutlich. Wo Menschen und Tiere gesundheitliche Probleme haben, werden dieselben Strahlungwerte gemessen.    Mehr


Für empfindliche Personen im Schlafbereich haben sich die in den VDB-Richtlinien (Berufsverband Deutscher Baubiologen e.V.) publizierten, anhand Tausender von Praxisfällen erarbeiteten Richtwerte des „Standards der baubiologischen Messtechnik SBM-2003“ als realitätsbezogen und verlässlich erwiesen. Diese Richtwerte sind auch von den Schweizer Baubiologen für ihre Arbeit offiziell als massgebend akzeptiert worden. Demnach sollte am Schlafplatz ein Strahlungswert infolge gepulster Hochfrequenzstrahlung von 1/1000 des Schweizer Anlagegrenzwertes nicht überschritten werden. Heute wird es allerdings zunehmend schwieriger, diese Bedingung einzuhalten. – Oberhalb etwa 1/25 des Schweizer Anlagegrenzwertes bleibt für empfindliche Personen nur eine unverzügliche Sanierung (z.B. Verlegung des Schlafplatzes und/oder textile oder bautechnische Abschirmung) oder der Wegzug. Aber wohin?     Mehr

 Für extrem elektrosensible Personen ist auch 1/000 des Schweizer Anlagegrenzwertes noch zu hoch. Einige von ihnen leben im Wohnmobil, mit dem sie Nacht für Nacht Funklöcher aufsuchen. In die Städte wagen sie sich nur in Schutzanzügen. Es sind wenige, aber sie zeigen der übrigen Bevölkerung, was es mit dieser Strahlung auf sich hat. Wenn die meisten von uns spontan (noch) nichts von der Strahlung merken, so haben wir das den (noch) intakten Reparaturmechanismen unseres Organismus zu verdanken.

 Auf langfristige Wirkungen der Mobilfunkstrahlung für den Hauptteil der Bevölkerung muss geschlossen werden auf Grund der bisherigen Studien und vor allem auch der Beobachtungen und Messerfahrungen. Der verstorbene neuseeländische Wissenschafter Dr. Neil Cherry schrieb im Jahr 2000 in einem Bericht zu Handen der Parlamente in Neuseeland, Italien, Österreich und Irland und des EU-Parlamentes: „Mobiltelefone werden innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre höchstwahrscheinlich zu vermehrtem Auftreten vieler neurologischer Krankheiten und Hirntumoren führen. – Mobilfunksendestationen werden höchstwahrscheinlich vermehrte Fehlgeburten, viele Krebsarten, viele weitere Krankheiten, bedeutende Nerven- und Herzkrankheiten und Tod zur Folge haben.“ Es ist zu befürchten, dass wir auf dem Weg sind, seine Vorhersage zu erfüllen, wenn wir uns nicht rasch eines Besseren besinnen.   

Was sagen neuste Studien?

 Zwar wurde das „Mikrowellensyndrom“ infolge Funkwellen schon in der wissenschaftlichen Literatur der Dreissigerjahre des 20. Jahrhunderts beschrieben. Während der folgenden Jahrzehnte gab es manche Wissenschafter, die auf Grund der Resultate ihrer Studien vor den Auswirkungen auch schwacher elektromagnetischer Strahlung warnten. Sie drangen jedoch im Wissenschaftsbetrieb nicht durch. Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden nun etwa zehn Studien veröffentlicht, die belegen, dass bei Mobilfunk-Strahlungswerten von ¼ bis 1/100 des Schweizer Anlagegrenzwertes viele Menschen Beschwerden haben und krank werden 

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Mobiles Internet: Mehr Strahlung – mehr Leiden...

Appell an alle Internetnutzer

pdf-Datei dieses Appelles

Mit massiver Werbung drängt das mobile Internet auf den Markt.  Swisscom nennt es Mobile unlimited, Sunrise T@ke Away, Orange Internet everywhere. Was fasziniert und praktisch erscheint, bedeutet jedoch für viele Menschen immer stärkere Gesundheitsprobleme.

Wer sich mit einem internetfähigen Handy oder mit dem Laptop von einem beliebigen Ort aus drahtlos ins Internet einwählt, verursacht einen viel grösseren Datenfluss als mit einem Handy­gespräch. Das bedeutet, dass die Antennenmasten bei einer mobilen Internetverbindung stär­ker strahlen als bei einem mobilen Telefongespräch. Ausserdem wird die Kapazität der einzel­nen Mobilfunk-Basisstationen viel mehr beansprucht. Immer häufiger wird es vorkommen, dass einzelne Sender ausgelastet und überlastet sind.

Wer mobil ins Internet geht, liefert also den Mobilfunkbetreibern den Bedarfsnachweis für das Aufstellen von immer mehr Antennenmasten noch viel deutlicher als mit Handygesprächen und SMS.

Zwar sind die Betreiber beim Einreichen von Antennen-Baugesuchen rechtlich zu keinem Bedarfsnachweis verpflichtet. Unter dem Schutzschild der bundesrätlichen Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) mit ihren viel zu hohen Grenzwerten, die die Bevölkerung ungeschützt lassen, können sie ihre Netze beliebig weiter ausbauen. Aber sie sehen sich doch immer wieder veranlasst, diesen unaufhörlichen Netzausbau zu rechtfertigen, wenn ihnen jeweils entgegengehalten wird, die Netzabdeckung sei doch längst gewährleistet. Schlägt nun das mobile Internet beim Publikum ein und wird es eifrig benützt, so haben die Betreiber ihren Rechtfertigungsgrund. Sie werden argumentieren: Unseren Mobilfunknetzen droht Überlastung! Wir müssen mehr Antennen bauen!


Wie arbeitet das mobile Internet?

Das mobile Internet funkt über die bestehenden GSM- und UMTS-Antennennetze und über öffentliche WLAN Access Points (Hot Spots). Für eine schnellere Datenübertragung wurden der GSM- und der UMTS-Funkstandard mit besonderen Modulationstechniken „frisiert“. Bei GSM heissen die schnelleren Varianten GPRS und EDGE. Noch schneller ist UMTS, und dieses wurde weiter beschleunigt mittels HSDPA1, das eine mobile Datenübertragungsrate von bis zu 3.6 Megabit pro Sekunde (typisch 1 MBit/s) erlaubt.

Die 2004 aufgeschalteten UMTS-Netze – zuerst war es vor allem das UMTS-Netz der Swisscom – waren bisher vielerorts erst wenig beansprucht. Das könnte sich jetzt mit einem massiv gesteigerten Datenvolumen der drahtlosen mobilen Internetverbindungen rasant ändern. Bereits in den letzten Monaten konnte bei den Strahlungsmessungen ein deutliches Anwachsen der UMTS-Strahlung beobachtet werden, unter anderem weil jetzt auch Sunrise und Orange ihre (bereits bewilligten, aber oft noch nicht vollzogenen) UMTS-Aufrüstungen bestehender GSM-Antennenmasten nachholen, und weil es immer mehr internetfähige Handys gibt.

UMTS und WLAN sind besonders aggressive Strahlungsarten

Viele elektrosensible Menschen klagen denn auch seit Monaten über nochmals verstärkte Symptome wie zum Beispiel Dauerkopfschmerzen, starke Beinschmerzen, Schwindel, ständige Hochspannung, Unmöglichkeit einen klaren Gedanken zu fassen oder extrem verschlechterte Schlafqualität. Wer auf elektromagnetische Strahlung empfindlich ist und merkt, dass die Ursache für seine Beschwerden in einem nahen UMTS-Mobilfunksender liegt, zieht oftmals weg, sobald er eine strahlungsmässig weniger belastete Wohnung gefunden hat. Weggezogen wird manchmal sogar wegen der WLAN-Anlage eines Nachbarn, der nicht bereit ist, sein WLAN nur tagsüber während des Surfens zu betreiben und es immer eingeschaltet lässt. Viele haben allerdings keine Ahnung, was die Ursache ihres Leidens ist, weil sie weder die Funktechniken noch den von der Strahlung verursachten Symptomkomplex kennen. Erst ein fachkundiger Besuch, zum Beispiel für eine Strahlungsmessung, bringt es an den Tag.

Im Vergleich zu GSM werden die UMTS- und die WLAN-Strahlung von den Betroffenen offen­sichtlich als noch aggressiver empfunden. Das ist die Beobachtung aller kritischen, messtech­nisch arbeitenden Fachleute im In- und Ausland. Bezüglich UMTS, wo es erst ganz wenige wissenschaftliche Studien gibt, wird die Plausibilität dieser Beobachtung gestützt von einer Studie, die bei UMTS im Vergleich zu GSM eine etwa zehnfach erhöhte Schädigung der Erbsub­stanz fand2. Leider lässt sich die herrschende Wissenschaftsmeinung davon nicht beeindrucken. Wenige Einzelwissenschaftler haben den Mut, sich mit ihren Bedenken öffentlich zu exponieren.

Menschen, die von der unsichtbaren Strahlung nichts spüren, können sich die durch diese Strahlung verursachte Beeinträchtigung der Lebensqualität und die Qual und Verzweiflung besonders stark Betroffener nur schwer vorstellen. Aber die Realität der Strahlungsauswirkun­gen ist evident. Die Zahl der Betroffenen scheint stetig zuzunehmen. Einbildung kann meist ausgeschlossen werden. Zuerst stellen die Betroffenen neu auftretende oder sich verstärkende Symptome fest; erst hinterher stossen sie auf eine mögliche Ursache, wenn Nachforschungen eine mit dem Beginn der Symptome zeitlich übereinstimmende Inbetriebnahme von UMTS-Antennen, WLAN Access Points oder DECT-Schnurlostelefonen in ihrem täglichen Umfeld erge­ben.


Superschneller LTE-Mobilfunk soll Ende 2009 auf den Markt kommen

Die mittels HSDPA frisierten UMTS-Netze genügen in den Augen der Netzbetreiber den Anfor­derungen an die Datenübertragungsgeschwindigkeit jedoch nicht. Die Betreiber können damit zu wenig Geld verdienen. Der Artikel „Superschneller LTE-Mobilfunk soll Ende 2009 auf den Markt kommen“ (www.areamobile.de) zeigt die Hintergründe und gibt einen Eindruck von dem, was uns bevorsteht. Nachstehend Auszüge aus dem Artikel:

„Weihnachten 2009 wird im Mobilfunk-Internet der Turbo eingeschaltet. «Ende des kommenden Jahres will unser Unternehmen die Vermarktung von LTE beginnen», sagt Toru Otsu, Leiter der NTT Docomo Labs Europe. «Im Labor haben wir damit schon Übertragungsraten bis 220 Megabit pro Sekunde erreicht.» Long Term Evolu­tion (LTE) ist der Nachfolger für UMTS und soll bis Ende 2008 fertig standardisiert werden. Erfolgreiche Vorführungen mit blitzschnellen Übertragungen von HDTV-Filmen und riesigen FTP-Downloads gab es schon auf dem Mobile World Congress im Februar und der CeBIT im März.

In Berlin sitzen seit Mittwoch 250 Branchenvertreter auf dem LTE World Summit zusammen, um die baldige Einführung zu koordinieren. Sie haben es sehr eilig damit. «Das ist die schnellste Entwicklung eine Mobilfunkstandards, die es jemals gab», ver­kündete Adrian Scrase, Chief Technical Officer des Europäischen Institutes für Tele­kommunikationsnormen (ETSI) in seiner Rede. Obwohl der Standard noch nicht ein­mal fertig ist, gibt es bereits Feldversuche in mehreren Städten. (...)

«UMTS hat bisher nicht die Erfolgserwartungen erfüllt. Wir sollten nicht zu lang war­ten, LTE auf den Markt zu bringen», sagt Klaus-Jürgen Krath, Netzwerkexperte von T-Mobile International. Er geht davon aus, dass es schon in vier Jahren mehr mobile Breitbandnutzer gibt als Kunden mit Festnetz-Internet per DSL, Glasfaser oder Fern­sehkabel. Sein Drang zur Eile hat auch handfeste geschäftliche Gründe. (...) Mit LTE können zehnmal mehr Handys an einem Standort mit Breitband-Internet versorgt werden als mit UMTS. In vielen Regionen sind die bestehenden 3G-Netze [=UMTS-Netze] schon oft an ihren Kapazitätsgrenzen, beispielsweise in den USA oder Grossbritannien, wo HSDPA-Dongles für den Laptop der grosse Renner sind.

Krath geht deswegen davon aus, dass UMTS vielleicht schon 2015 abgeschaltet wird. Der Vorgängerstandard GSM könnte dagegen noch bis 2020 im Einsatz bleiben, weil er so erfolgreich ist. GSM wird weltweit auf über drei Milliarden Handys für Sprach­telefonie eingesetzt und ist die Basis für das lukrative Geschäft mit den Telefon­minuten, von dem die Mobilfunkunternehmen in den vergangenen Jahren hauptsäch­lich lebten. Seit aber der Trend zur Flatrate geht, bei der Kunden unbegrenzt für einen Festbetrag telefonieren oder im Internet surfen, müssen sich die Firmen nach neuen Geldquellen umsehen. Zwar hätten sich die übertragenen Datenmengen in den Mobilfunknetzen vervielfacht, sagt Krath, aber mehr Traffic bedeute nicht mehr Ein­nahmen. Eine Studie des Marktforschers iSuppli hatte schon im April gezeigt, dass die intensivsten Nutzer des mobilen Internet die Besitzer des iPhone sind. Sie zahlen alle per Flatrate. Die Netzbetreiber müssen deswegen ihre Produktionskosten radikal senken, sagt Krath, damit ihre Gewinnspannen nicht völlig aufgefressen werden.

Ein mögliches Mittel dafür ist LTE. «Die Kosten pro Bit sind für die Netzbetreiber vier bis zehnmal geringer als bei HSDPA», erklärt Paul Steinberg, oberster Netz­werkarchitekt von Motorola. «Man kann mehr Traffic über dasselbe Funkspektrum abwickeln.» Dann brauchen die Netzbetreiber auch weniger Sendemasten oder kön­nen von den bestehenden Standorten viel mehr Kunden mit mobilem Breitband ver­sorgen. Dafür nehmen sie gern in Kauf, dass LTE vollkommen neue Basisstationen erfordert und Milliarden in die Netze investiert werden müssen. Die riesigen neuen Übertragungsraten verlangen viel mehr Rechenpower von den Basisstationen und wegen der MIMO-Funktechnik müssen mindestens vier Antennen pro Standort instal­liert werden, wo vorher eine reichte.

Der grösste Kostenfaktor sind aber immer noch die Mieten für die Standorte der Antennen auf Hausdächern oder Kirchtürmen. Deswegen hofft die Branche auf Femtozellen für LTE. Das sind kleine Geräte von der Grösse eines WLAN-Routers, die den Netzbetreibern das Leben extrem erleichtern können. Von integrierten Anbietern wie der Deutschen Telekom, die DSL und Mobilfunk anbieten, bekommen die Kunden einen DSL-Anschluss für zu Hause, den sie aber zur Verfügung stellen müssen. Über LTE verbindet sich nicht nur das eigene Handy mit der privaten Femtozelle, sondern auch die Mobiltelefone von Passanten auf der Strasse können sich einbuchen und darüber telefonieren oder im Internet surfen. Jede Wohnung wird zur Mobilfunk-Basisstation und die Netzbetreiber müssen nicht einmal Miete oder Strom dafür bezahlen. (...)“  (Ende der Zitate)

Diese Meldungen bedeuten düstere Aussichten für die elektrosensiblen Menschen, die einen wachsenden Anteil an der Bevölkerung haben. Und sie nähren die Befürchtungen von Wissen­schaftlern, die aus dem bisherigen Trend ein künftiges Anwachsen des Anteils der Elektrosensi­blen auf 50% (!) der Bevölkerung bis etwa im Jahr 2017 berechneten3.

Ausserdem erzeugen diese Meldungen schwerste Bedenken im Hinblick auf die langfristige Gesundheit der heutigen jungen Generation. Die Kinder und Jugendlichen unserer Zeit müssen in einem von Jahr zu Jahr sich verstärkenden Trommelfeuer der elektromagnetischen Strahlung aller bisherigen und neuen Funkanwendungen aufwachsen.

Wieder soll mit LTE eine neue Funktechnologie auf den Markt geworfen und sogar in die Privat­wohnungen hineingestellt werden, ohne dass irgendwelche wissenschaftliche Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Technologie durchgeführt werden. Niemand sorgt dafür, dass die Vermarktung so lange unterbleibt, bis über deren Gesundheitsrisiko genü­gende Anhaltspunkte gewonnen sind, von einem Unbedenklichkeitsnachweis ganz zu schwei­gen.

Appell an alle Internetnutzer

In der Praxis ist es längst evident, dass nicht nur die Strahlungsintensität, sondern vor allem auch die Frequenzbandbreite eines Funkkanals sowie die Modulationsart der Trägerfre­quenz (Pulsung der Strahlung; Struktur der Einzelsignale) massgeblich die gesundheitlichen Auswirkungen einer Strahlungsart mitbestimmen. Es gibt auch entsprechende wissenschaftli­che Hinweise.

Jeder Funkdienst (GSM, UMTS, DVB, DAB, WLAN, DECT...) hat eine bestimmte Modulationsart, die sich von derjenigen anderer Funkdienste mehr oder weniger stark unterscheidet. Er müsste daher vorgängig seiner Einführung auf sein spezifisches gesundheitliches Risikopotenzial unter­sucht werden, so jetzt auch LTE. Aber die wissenschaftliche Forschung zur Risikoabklärung hinkt der technischen Entwicklung jeweils um Jahre hintennach. Auch die Behörden reagieren nicht, wenn eine neue Funktechnologie entwickelt wird. Bundesrat und zuständige Bundesäm­ter verstecken sich hinter dem zur Zeit gültigen Grenzwert für die Strahlungsintensität (Anten­nen) oder bleiben untätig, weil internationale Verträge über die Zulassung und Einfuhr von Endgeräten (Handys, WLAN-Router usw.) bestehen.

Deshalb richtet die Bürgerwelle Schweiz den nachstehenden Appell an alle Internetnutzer. Er bezieht sich auf

  • die mobile Arbeit im Internet unterwegs über die GSM- und UMTS-Netze der Mobilfunkbe­treiber und über öffentliche WLAN Hot Spots.

  • Einrichten und Nutzung privater bzw. betriebseigener WLAN-Anlagen in Wohnungen, Büros, Schulen, Heimen, Kongresszentren, Hotels usw.

 

Verzichten Sie darauf, drahtlos und mobil ins Internet zu gehen!

Verbinden Sie Ihren Computer statt dessen wo immer möglich
über ein Netzwerkkabel mit dem Internet-Zugang über das Festnetz! Gewiss nehmen Sie dadurch gewisse Einschränkungen auf sich. Aber:

  • Wenn Sie selber drahtlose Internetverbindungen über GSM, UMTS oder WLAN regelmässig während längerer Zeit nutzen, erhöhen Sie das langfristige Risiko der Gefährdung Ihrer eigenen Gesundheit.

  • Halten Sie sich vor Augen, dass wegen Ihrer mobilen Arbeit im Internet über GSM und UMTS während jeder Ihrer drahtlosen Inter­netverbindungen elektrosensible Anwohner desjenigen Antennen­mastes, über den diese Verbindung läuft, verstärkte Beschwerden erleiden.
    Ausserdem liefern Sie dem Mobilfunkbetreiber das Argument für das Aufstellen von weiteren Sendemasten.

  • WLAN Access Points (Router) können in derselben Wohnung und in der unmittelbaren Nachbarschaft bei elektrosensiblen Personen Be­schwerden verursachen und gefährden auf die Dauer die Gesundheit der in diesem Bereich lebenden Personen. Dies gilt nicht nur wäh­rend der drahtlosen Internetarbeit, sondern vor allem auch im Standby-Betrieb der WLAN-Anlage. Sogar das Bundesamt für Ge­sundheit BAG empfiehlt, WLAN nur während des Gebrauchs einzu­schalten, nennt aber einen Sicherheitsabstand zum WLAN-Router von bloss 1 Meter, was fahrlässig gering ist.

 


1Details siehe zum Beispiel www.swisscom-mobile.ch/scm/wir_technologie_vergleich-de.aspx

2Schwarz, C. et al: Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1,950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes. International Archives of Occupational and Environmental Health
Volume 81, Nr 6 / May 2008

3Hallberg Ö., Oberfeld G.: Letter to the Editor: Will we all become electrosensitive? Electromagnetic Biology and Medicine, 25: 189–191, 2006


15. Juni 2008
www.buergerwelle-schweiz.org


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Mutiger Gemeinderat: Egg (ZH) lehnt den Bau eines Mobilfunksenders zugunsten des Gesundheitsschutzes ab

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Tages-Anzeiger, Lokalteil Zürcher Oberland
Samstag, 1. März 2008

Swisscom und Kapo blitzen ab

Der Gemeinderat von Egg hat das Baugesuch der Swisscom und der Kantonspolizei für eine Antennenanlage abgelehnt.

Esslingen. – Das Baugesuch der Swisscom und der Kantonspolizei für eine neue Antennenanlage auf einem Hochspannungsmast östlich von Niederesslingen hat im Dorf hohe Wellen geworfen. Die Einwohner gründeten als Reaktion die Interessensgemeinschaft Strahlungsarmes Esslingen (der TA berichtete).

Am 7. Januar überreichten sie dem Egger Gemeinderat eine Petition mit 320 Unterschriften gegen das Bauvorhaben. 44 Personen verlangten den baurechtlichen Entscheid, um in dieser Frage rekursberechtigt zu sein. Wegen des Widerstands lehnte der Gemeinderat das Baugesuch ab. Dies obwohl das Baubegehren die Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) erfüllte.

«Diese Leute haben uns gewählt, und wir nehmen sie ernst», begründete Gemeindepräsident Rolf Rothenhofer (parteilos) den Entscheid. «Die Politische Gemeinde Egg stellt die Anliegen der betroffenen Bevölkerungsmehrheit und deren Schutz über die Vorschriften des Gesetzgebers», schreibt der Gemeinderat im Baurechtsentscheid. Werde in dieser Frage nur immer klein beigegeben, ändere sich nichts, so Rothenhofer. «Ich finde es falsch, dass sich betroffene Bürger dagegen nicht wehren können.» Er sei sich bewusst, dass die Gemeinde damit einen einsamen Weg beschreite. «Aber ich bin der Meinung, dass die rechtliche Situation zu dieser Frage kantonsweit überarbeitet werden muss.»

Die Antenne für den Polycom-Funk der Kantonspolizei sei nicht einzeln behandelt worden, weil beide Sendeanlagen in einem einzigen Gesuch eingegangen seien. Rothenhofer: «Reicht die Polizei ein separates Gesuch ein, wird der Gemeinderat nochmals darüber entscheiden.»

Gute Kommunikation gefragt

Peter Schlegel, Initiant der IG Strahlungsarmes Esslingen, ist über den Entscheid erfreut und lobt den Mut des Gemeinderates. «Ich bedaure aber, dass der Funk der Polizei in Mitleidenschaft gezogen wurde.» Dessen Strahlung sei nämlich kontinuierlich und entsprechend weniger schädlich. «Nun ist wichtig, dass über die Strahlung der Mobilfunkantenne in der Gemeinde gut informiert wird, damit die Bevölkerung sich in der Frage nicht spaltet», so Schlegel. Und dafür wolle er, der Bauingenieur und Experte in Strahlungsfragen ist, gerne Hand bieten.

Der zuständige Projektleiter der Swisscom habe den Entscheid noch nicht erhalten, sagt Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack. Darum könne die Mobilfunkanbieterin zum weiteren Vorgehen keine Auskunft geben. Die Kantonspolizei wird nächste Woche zum Entscheid des Egger Gemeinderates Stellung nehmen. (pia)


Hintergrundinformation zu diesem TA-Artikel

Egg, Hinteregg und Esslingen bilden zusammen die politische Gemeinde Egg. Die Swisscom will auf dem Hochspannungsmast östlich von Niederesslingen einen leistungsstarken GSM-UMTS-Sender installieren. In der Baueingabe begründet sie diesen Standort vor allem mit einer guten UMTS-Abdeckung der Forch-Autostrasse. – Die Kantonspolizei hat sich dem Swisscom-Baugesuch für einen Sender ihres neuen Polycom-Polizeifunknetzes angeschlossen. – Orange betreibt auf diesem Mast seit Jahren einen GSM-Sender. UMTS hat Orange ebenfalls bewilligt erhalten, aber bisher noch nicht installiert. – Auf dem nächsten Hochspannungsmast weiter östlich sitzt ein Sunrise-GSM-Sender.

Die gesamten maximalen Sendeleistungen ERP (Equivalent Radiated Power) der beantragten Antennen zusammen mit den schon installierten Antennen auf diesem Mast betragen:
- Swisscom und Orange 18'400 Watt
- Polycom 480 Watt
Die Polycom-Sendeleistung ist also in diesem Fall 38-mal geringer als die Summe der installierten GSM-UMTS-Sendeleistung.

Die umliegenden Bauernhöfe müssten gemäss Baueingabe bei maximal möglicher Strahlungsleistung und mit einer GSM-UMTS-Strahlung rechnen, die im Freien knapp unter dem Anlagegrenzwert von 5 V/m liegt. Im täglichen Normalbetrieb (Annahme: ca. 1/4 der max. Strahlungsleistung) wären das im Freien etwa 2 V/m. Ein solcher Strahlungswert gefährdet die Existenz dieser Landwirtschaftsbetriebe. Viehzucht ist nicht mehr möglich.

Im übrigen Esslinger Siedlungsgebiet ist im Freien täglich mit etwa 0.2 – 0.3 V/m zu rechnen, in den Häusern bei Sichtverbindung mit rund 0.1 V/m. Wegen der Hanglage haben viele Häuser Sichtverbindung zu den Antennen auf dem Hochspannungsmast. Die Folge wäre ein massives Ansteigen der Beschwerden elektrosensibler Menschen, und langfristig wäre für einen Grossteil der Esslinger Bevölkerung das Krankheitsrisiko erhöht.

Der Gemeinderat von Egg begründet seinen abschlägigen baurechtlichen Entscheid folgendermassen: „Offensichtlich besteht von Seiten der Anlagebetreiber bzw. von Seiten der Konsumenten kein dringendes Bedürfnis, solche [UMTS-] Anlagen auch zu nutzen. Aus den vorliegenden Gesuchsunterlagen geht ebenfalls kein zwingender Bedarfsnachweis hervor.“

Die Interessengemeinschaft Strahlungsarmes Esslingen (IGSE) hat dem Gemeinderat für seinen Mut mit Brief vom 6. März gedankt. Mit ihrem Entscheid hat die Gemeindebehörde ein weitherum beachtetes Zeichen gesetzt. Gewiss ist die Angelegenheit noch nicht ausgestanden. Die Swisscom wird wohl Rekurs gegen den Egger Entscheid einlegen. Aber eine mehrmonatige Atempause ist anzunehmen.

Dem Polizeikommando des Kantons Zürich hat die IGSE mit Brief vom 5. März versichert, dass sie gegen ein neues Baugesuch für den Polycom-Sender allein nichts einwenden werde. Polycom arbeitet mit dem französischen Tetrapol-Funkstandard, dessen Strahlung nicht gepulst (d.h. kontinuierlich) ist. Heute muss die Polizei oft über GSM mobil telefonieren. Nach der Inbetriebnahme des Polycom-Netzes wird GSM entlastet, und der Anteil gepulster Strahlung sinkt dementsprechend. Daher die neutrale Haltung der IGSE gegenüber dem Polycom-Baugesuch.

Im Gegensatz zum Schweizer Polycom-Netz arbeiten das englische und das deutsche TETRA-Polizeifunknetz mit gepulster Strahlung. Die englische und die deutsche Polizistengewerkschaft sind besorgt über zahlreiche Krankheitsfälle, die anscheinend seit 2002 in England infolge TETRA auftraten, siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/29651.


www.buergerwelle-schweiz.org
07.03.08


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Zürcher Oberländer/Anzeiger von Uster, 11. Juli 2007

Region Die Einschätzungen der Experten über die gesundheitlichen Gefahren von Elektrosmog gehen auseinander

Mobilfunkantennen: Fluch oder Segen?

Die Mobilfunkantenne als Streitobjekt. Gefährdet sie unsere Gesundheit? Oder wird die Wirkung von Elektrosmog hochstilisiert? Zwei Experten aus der Region kreuzen die Klingen.

Interview: Christian Müller

«Ich bin nicht gegen Handys. Ich bin für die Gesundheit», sagt Peter Schlegel. Der Esslinger warnt seit Jahren vor den Gesundheitsrisiken von Elektrosmog und kämpft gegen die Ausbreitung von Mobilfunkantennen. «Reine Panikmache», erwidert Walter Linggi aus Hinwil. Aus seiner Sicht sind die Mobilfunkanlagen völlig unproblematisch.

Gefährde ich meine Gesundheit, wenn ich mit dem Handy telefoniere?

Schlegel: Wenn Sie das oft tun, langfristig gesehen, ja.

Linggi: In all den Untersuchungen wurden bis heute keine gesundheitsschädigenden Folgen nachgewiesen.

Schlegel: Doch. Die Wissenschaft sieht sehr wohl eine Gefährdung. Alle Studien, die eine Handy-Nutzungsdauer von zehn und mehr Jahren beleuchten, weisen ein erhöhtes Hirntumorrisiko aus.

Linggi: Ich kenne fast alle seriösen, öffentlich anerkannten Studien. Und die besagen klar: Es bestehen keine nachweisbaren Gesundheitsrisiken.

Studien hier, Studien dort. Die Ergebnisse sind diametral entgegengesetzt.

Schlegel: Die wissenschaftlichen Studien können nur einen Teil der Realität zeigen. Das Hauptwissen über die Schädlichkeit von Mobilfunk liegt nicht bei der Wissenschaft, sondern in der Praxis, dort, wo Betroffenenorganisationen und Baubiologen wirken. Sie gehen der Frage nach, bei welchen Bestrahlungsstärken Menschen krank werden. Daraus entstand ein Erfahrungswissen.

Linggi: Es ist schon eigenartig. Seit 1952 haben wir UKW-Sender für Fernsehen und Radio. Die Strahlenbelastungen der vielen Sender sind in etwa gleichzusetzen mit jenen der Mobilfunkantennen. Und das hat weiss Gott fünfzig Jahre niemanden gestört.

Schlegel: Es kommt auf die Art der Strahlung an. Mobilfunkstrahlung ist periodisch getaktet. Will heissen, es werden Impulse gesendet, vergleichbar mit einzelnen Nadelstichen. Ein Handy sendet 217 Nadeln in der Sekunde. Die Arbeitshypothese ist die, dass das Zentralnervensystem auf eine getaktete Strahlung viel stärker reagiert. Die Erfahrung weist klar in diese Richtung, aber auch die Wissenschaft hat Anhaltspunkte dafür.

Linggi: Das ist barer Unsinn. Wir haben verbindliche Strahlenschutznormen, die von intelligenten Wissenschaftern ermittelt und von Behörden abgesegnet wurden. Alle digitalen Sender sind auch getaktet. Sie liegen im Sendepegel zehnmal-, in der Leistung gar hundertmal tiefer als vergleichsweise in der EU. Bleiben wir doch realistisch. Die Schweiz ist ein kleiner Teil der Welt. Wir können diese Werte nicht ändern. Alle wollen global telefonieren können.

Unsere Anlagegrenzwerte liegen bei 4 bis 6 Volt pro Meter. Wie stehen wir damit im internationalen Vergleich?

Linggi: Im Ausland sind die Pegel-Grenzwerte durchschnittlich um das Zehnfache höher.

Schlegel: ... was jedoch nicht bedeutet, dass wir in der Schweiz besser geschützt sind. Ich mache auch Messungen in Deutschland. Die Strahlungswerte sind die gleichen wie bei uns in der Schweiz, trotz höheren Grenzwerten. Grund: Die dortigen Grenzwerte werden nicht ausgenutzt. Für elektrosensible Menschen sind unsere tieferen Anlagegrenzwerte hundert- bis tausendmal zu hoch.

Linggi: Grenzwerte sind im Grunde irrelevant, weil sie reine Planungswerte sind. Sie genügen für den Fall einer Vollauslastung, also dann, wenn jeder, der ein Handy besitzt, es zur gleichen Zeit benützen würde. Das passiert ja nicht, auf dem Land schon gar nicht.

Bleiben wir also bei den Strahlungswerten. Wie können diese gesenkt werden?

Linggi: Bei schlechtem Empfang strahlen die Handys mehr, damit die Verbindung nicht abbricht. Die Belastung wäre also reduzierbar durch mehr Antennen. Je kürzer die Abstände, je geringer die Strahlung.

Klare Ansage: Auf jedes Dach eine Mobilfunkantenne, und das Problem ist gelöst ...

Schlegel: Das wäre verhängnisvoll. Dann gäbe es keinen Winkel mehr, in dem Elektrosensible leben könnten. Sie sind aber das Frühwarnsystem für uns alle!

Linggi: Elektrosmog hatten wir schon immer: Mikrowellen, Bodenstrahlung, Fernseher.

Wie äussert sich denn die Strahlenwirkung bei elektrosensiblen Menschen?

Schlegel: Ganz unterschiedlich: Schlafstörungen, Dauermüdigkeit, Nervosität, Depressionen, Gliederschmerzen, Herzrhythmusstörungen und vieles andere mehr - bei jedem dort, wo er seine Schwächen hat ...

Linggi: Es dürfte sich in sehr vielen Fällen um reine Einbildung handeln. Menschen werden krank, wenn man diesbezüglich auf sie einredet.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Schlegel: In der Schweiz hat eine Studie 5 Prozent der Bevölkerung ermittelt. Eine andere, auf vielen Erhebungen basierende ausländische Studie sagt: Wenn die steigende Tendenz anhält, dann leidet in zehn Jahren jeder Zweite an Elektrosmog.

Linggi: Das ist eine haltlose Behauptung.

Schlegel: Nein. Das ist keine Behauptung, sondern eine mathematische Auswertung, davon ausgehend, dass die Tendenz anhält.

Linggi: Unsinn. Laut dem Bundesamt für Umwelt sind es 2,8 Prozent der Bevölkerung, die in irgendeiner Form auf Elektrosmog - dazu gehören Hochspannungsleitungen, Mikrowellenherde, Hausinstallationen und Bodenstrahlungen - ansprechen. Auf die Strahlung von Mobilfunkantennen reagieren weniger als ein Prozent, und auch die können nicht einmal sagen, ob eine Antenne überhaupt eingeschaltet ist oder nicht.

Schlegel: So etwas zu behaupten, widerspricht der Erfahrung und ist deshalb unverantwortlich. Fakt ist: Die Wissenschaft ignoriert die zahllosen Einzelfälle. Aber sie könnte es auch mit ihren eigenen Mitteln herausfinden: Um die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung prüfen zu können, müsste man einen Sender ab- und nach einer gewissen Zeit wieder aufschalten und laufend die gesundheitlichen Reaktionen eines möglichst grossen Anwohnerkollektivs mit ärztlicher und wissenschaftlicher Begleitung erheben. Aber: Kredite für solche Studien werden nirgends auf der Welt gesprochen.

Linggi: Herr Schlegel, seien wir doch ehrlich. Die Leute lassen sich von der ewigen Panikmacherei anstecken. Ein Beispiel: In Uster wurde eine Mobilfunkantenne gebaut. Reklamationen wegen der Strahlung gingen ein, noch bevor die Antenne aufgeschaltet wurde. Das zeigt mir: Die Leute sehen eine Antenne und fühlen sich krank.

Schlegel: Ich kenne selber nur einen einzigen solchen Fall. Meistens ist die Situation umgekehrt. Die Leute merken erst hinterher, warum sie krank wurden. Viele Menschen haben überdies Hemmungen, ihre Beschwerden einzugestehen. Elektrosensible stehen auch unter psychischem Stress. Niemand glaubt ihnen. Leider auch die meisten Ärzte nicht. Hier muss ein Umdenken stattfinden.

Seit Jahren warnen Experten vor den Wirkungen der Mobilfunkstrahlung. Und trotzdem hat das Handy den Planeten erobert. Weltweit sind drei Milliarden Handys in Betrieb, in der Schweiz sind es sieben Millionen. Wieso?

Linggi: reine Rationalisierung. Heute kann und will niemand mehr aufs Handy verzichten.

Schlegel: Das Handy ist weit mehr als bloss ein technisches Kommunikationsmittel. Es gewährt eine Scheinbefriedigung vieler Bedürfnisse, die im psychosozialen Bereich liegen. Das macht die Sache schwierig.

Luxus in Ehren: Aber die Gesundheit liegt uns allen doch noch näher, oder?

Schlegel: Natürlich liegt sie uns näher. Aber die Warnungen vor gesundheitlichen Schäden dringen ja kaum zur Bevölkerung durch. Das umfangreiche Erfahrungswissen wird von Wissenschaft und Behörden totgeschwiegen.

Die wirtschaftlichen Interessen werden ihrer Ansicht nach also bewusst über die Volksgesundheit gestellt?

Schlegel: Ob bewusst oder unbewusst - es ist leider so. Und die öffentlich verbreitete Fehlmeinung, die Wirkung der Mobilfunkstrahlung auf das biologische System des Menschen sei wissenschaftlich noch nicht erwiesen, dient der Verschleierung dieses Wirtschaftsprimats.

Eine schwere Anschuldigung. Zuständig für den Anlagegrenzwert ist der Bundesrat. Ist der Bundesrat demnach korrupt?

Schlegel: Das habe ich nicht behauptet. Ich sage es so: Die Entscheidungsträger sind Menschen, die in ihrem Amt unter massiven Zwängen stehen. Bundesrat Moritz Leuenberger gefährdet seinen Sitz, wenn er den Grenzwert heruntersetzt.

Linggi: Herr Schlegel, wir reden hier von europäischen Grundsätzen. Die kann auch ein Herr Leuenberger nicht einfach über den Haufen werfen.

Schlegel: Doch. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen. Herr Leuenberger ist selbst elektrosensibel. Er kennt die Wirkung von Mobilfunkstrahlung. Aber er steht unter grossem Lobbydruck der Wirtschaft.

Linggi: Lobbydruck der Wirtschaft? Den gibt es doch gar nicht! Wir haben in der Schweiz ja gar keine Industrie für den Handybau. Die werden im Ausland produziert. Nein, der Bundesrat handelt aufgrund der globalen Handy-Verwendung und international längst festgelegte Richtlinien. Das Handy gehört heute zum Service public.

Wie soll es nun weitergehen?

Linggi: Man kann die Entwicklung nicht aufhalten. Man darf annehmen, dass zukünftige Handys und neue Technologien mit viel geringerer Strahlung auskommen werden, womit den heutigen Verhinderern zusätzlich Boden entzogen wird. Es kann nur in diese Richtung gehen: Reduktion der Leistung. Und: Die Gemeinden müssen erkennen, dass mehr Antennen eine geringere Strahlung ermöglichen.

Schlegel: Bloss nicht! Wir können noch so viele Antennen aufstellen: Die Strahlungswerte bleiben für Elektrosensible zu hoch.

Linggi: Nicht, wenn die Leistungen gesenkt werden.

Schlegel: Wer, bitte schön, sorgt denn dafür, dass die Leistungen gesenkt werden? Wer zwingt die Industrie dazu? Ein Beispiel: Man könnte längst Handys mit weit höherer Empfindlichkeit und geringerer Strahlung bauen.

Linggi: Das kommt schon. Es ist ein langwieriger Prozess.

Schlegel: Die Leistungen werden vielleicht gesenkt werden, da gebe ich Ihnen recht, aber ob früh genug? Daneben gibt es jedoch immer mehr zusätzliche funktechnische Anwendungen. Darum wird sich die Situation zuspitzen.

Wie lautet denn Ihr Vorschlag, Herr Schlegel?

Schlegel: Ich bin Realist. Ideal wäre es, wenn wir uns sofort von der heutigen Art der drahtlosen Telekommunikation lösen würden. Das mag jetzt noch Wunschdenken sein. Aber wir kommen nicht ums Umdenken herum. Wir müssen uns dem Primat der Wirtschaftlichkeit widersetzen. Sonst zwingt uns bald unsere Gesundheit dazu.

Linggi: Mich ärgert diese nicht belegbare Schwarzmalerei. Die angeblich gefährliche Wirkung der Mobilfunkantennen ist herbeigeredet, wird in ganz kleinen Teilen der Bevölkerung völlig überbewertet und hochstilisiert.

Schlegel: Sehr viele Leute wissen, dass ihnen Elektrosmog schadet. Aber unsere Vertuschungsindustrie bringt es fertig, dieses Wissen zu unterdrücken. Viele Menschen verdrängen es auch. Die Lösung des Elektrosmogproblems ist letztlich vor allem ein Bewusstseinproblem.


Die Experten

Peter Schlegel aus Esslingen ist gelernter Bauingenieur, messtechnisch ausgebildeter Baubiologe und Leiter der Bürgerwelle Schweiz im Dachverband für Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog. Er beschäftigt sich seit sieben Jahren mit Elektrosmog und dessen Auswirkungen (www.buergerwelle-schweiz.org ).

Walter Linggi aus Hinwil ist Elektroingenieur und seit 30 Jahren Inhaber der Telbit AG Hinwil, einer Ingenieurunternehmung im Bereich Telekommunikation und Elektronik. Im Auftrag der Suva leitete er über Jahre Kurse für Strahlenschutz-Sachverständige und an drei Zürcher Hochschulen unterrichtete er die Diplom-Abschlussklassen im Bereich der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik. (chm)

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Salzburger Nachrichten, 3. April 2007

Erzbischof schirmt sich gegen Handy-Strahlung ab

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Die Wohnräume von Erzbischof Alois Kothgasser sind gegen Mobilfunk-Strahlung abgeschirmt - weil in der Nähe ein Mobilfunkmast steht. Auf Kirchen dürfen in Zukunft keine Antennen mehr montiert werden.

STADT SALZBURG (SN). Die Wohnräume des Salzburger Erzbischofs Alois Kothgasser sind teilweise gegen Handystrahlung abgeschirmt. Vor allem im Bereich der Küche, des Esszimmers und im Wohnzimmerbereich ließ Kothgasser Schutzmaßnahmen treffen. An den Fenstern wurden spezielle Folien angebracht, die Wände wurden teilweise mit speziellen, strahlungshämmenden Farben gestrichen. Grund ist eine Handy-Antenne der Mobilkom, die nur wenige Meter von den Wohnräumen des Erzbischofs entfernt, am Dach des Postgebäudes in der Kapitelgasse montiert ist. Dass dort ein Mobilfunksender steht, wissen freilich nur Insider, denn die Antenne der Mobilkom ist perfekt getarnt – als Rauchfang, wie die Salzburger Nachrichten exklusiv in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichten.

Strahlung liegt deutlich über dem Salzburger Vorsorgewert

Die Strahlung dieses versteckten Masten lässt sich freilich nicht verstecken: In den Wohnräumen des Erzbischofs maß Umweltmediziner Gerd Oberfeld Werte, die den Salzburger Vorsorgewert (1 Milliwatt/m²) deutlich überschritten. Für den Erzbischof ist das Abschirmen eine Notmaßnahme. Ziel müsse sein, dass die Handymasten aus dem dicht besiedelten Wohngebiet verschwinden. „Mein Wunsch wäre, dass die Masten woanders hin verlegt wird – höher hinauf, sodass es eine gewisse Distanz gibt.“ Mit Technikfeindlichkeit habe das nichts zu tun, betont der Erzbischof. „Aber das Kriterium muss sein, dass es dem Menschen dient und nicht schadet. Handymasten in intensivem Wohnbereich sind fehl am Platz, weil wir die Auswirkungen nicht kennen. Wir müssen damit vorsichtig umgehen.“

Post: Handymasten sind wichtige Einnahmequelle

Die Post verteidigt das Aufstellen von Handy-Anlagen auch im Siedlungsgebiet. Das sei eine wichtige Einnahmenquelle, sagt Post-Sprecher Emil Burka. Es würden alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften eingehalten. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen derzeit allerdings um ein Vielfaches über dem vom Land Salzburg empfohlenen „Salzburger Vorsorgewert“.

Warum der Erzbischof in Zukunft keine weiteren Mobilfunk-Antennen auf Kirchengebäuden mehr will und wie häufig er persönlich mit dem Handy telefoniert lesen Sie am Mittwoch im Lokalteil der Salzburger Nachrichten.

© SN/SW

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       Tier & Konsum 2/2007


Fehlgeburten im Stall wegen Mobilfunkantennen

Der Ausbau mit immer mehr Mobilfunkantennen macht Tieren und Bauern zu schaffen. Die Bauern Sturzenegger aus dem zürcherischen Reutlingen und Inauen aus dem thurgauischen Bürglen sind davon direkt betroffen.

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Krank durch Mobilfunk-Antennen:
„Wissenschaftlich nicht erwiesen“...?

Von Peter Schlegel

Immer mehr Menschen müssen am eigenen Körper erleben, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen der Gesundheit schadet. Die Erfahrungen haben sich heute derart verdichtet, dass man von einer geradezu über­wältigenden Evidenz der Gesundheitsschädlichkeit sprechen muss. – Auf der ande­ren Seite betrachten Vertre­ter der Wissenschaft sowie Behör­den und Industrie diese Schädlichkeit als „wis­senschaftlich nicht erwiesen“. Und die Medien wiederholen es folgsam.

Das, was „die Wissenschaft“ sagt, ist jedoch keineswegs die Auffassung aller Wissenschafter. Namhafte Forscher in wachsender Zahl anerkennen auf Grund eigener und fremder Studien sowie im Blick auf die Praxiserfahrungen das hohe Risiko der elektromagneti­schen Strahlung für die Ge­sundheit. Manche von ihnen haben den Mut, öffentlich vor dieser Strahlung zu warnen, beispielsweise N. Cherry und R. Santini (beide verstorben), F. Adlkofer, G. Carlo, R. Frentzel-Beyme, Y. Grigoryev, K. Hecht, G. Hyland, O. Johansson, L. von Klitzing, S.Kwee, G. Oberfeld. P. Semm und andere. – Zu ihnen stossen praktizierende Ärzte, die, der Not gehorchend, selber zu for­schen beginnen. Mit einfachen Mitteln, aber erfolgreich decken sie Lücken in der Forschung ab, zum Beispiel die Ärzte der Naila-Studie um H. Eger, ferner C. Waldmann-Selsam, R. Jandrisovits. – Klare Stellung für verschärfte Vorsorgemassnahmen bezieht die Benevento-Resolution (Februar 2006), unterzeichnet von den bekannten For­schern C.F. Blackman, L. Hardell, O. Johansson, M. Kundi, H.C. Lai, L. Salford, S. Szmigielski und anderen.

Die Gesamtheit der praktizierenden Ärzte wird durch die Patienten ebenfalls immer mehr auf das Problem der elektromagnetischen Strahlung und Felder aufmerksam. Meilensteine dieser hoffnungsvollen Entwicklung sind europaweit zahlreiche Ärzteappelle, die Pressemit­teilungen der Wiener Ärztekammer und neuerdings ein Artikel in der Schweizer Ärzte­zeitung1. In der Ärzteausbildung wird das Thema allerdings weiterhin ignoriert.

Eine verantwortungsbewusst betriebene Wissenschaft stimmt jedoch mit den Praxiserfah­rungen durch­aus überein: Sogenannt „schwache“ Antennenstrahlung ist ein ernst zu nehmendes Problem für die Gesundheit der Bevölkerung.

Die Industrie aber versucht die durch ihre Funktechnolo­gien verursachte Gesundheitsge­fährdung mit allen Mitteln zu verschleiern – bisher erfolgreich. Die öffentlich vernehmbare Wissenschaftsmei­nung, wonach die­se Gesundheits­gefährdung „nicht erwiesen“ sei, wird von der Mobilfunkindustrie mit allen Mitteln gestützt und verbreitet. Es geht dieser Industrie jedoch keineswegs um die wissenschaftli­che Wahrheits­suche. Viel­mehr missbraucht sie das allgemeine Anse­hen, das die Wissenschaft geniesst, für ihre eige­nen Zwe­cke.

Ein für Machtausübung prädestiniertes Geflecht aus Industrie, WHO2 und Staat, gestützt durch die werbeabhängigen Medien, hat bis jetzt verhin­dern können, dass die Gefahren für Gesundheit und Leben durch elektromagnetische Strahlung einer breiten Öffentlichkeit zum Bewusstsein kommen und die Betroffenen ihre Rechte vor Gericht einklagen können. Die weitgehende Beherrschung der öffentlichen Meinung geschieht auf mehreren Wegen:

  • Mit der Grenzwertlüge: Der WHO-Grenzwert, der erklärterweise nur vor den „nachge­wiesenen“ Auswirkungen schützt – und nachgewiesen ist nach WHO-Auffassung bloss die Erwär­mung des Körpergewebes! – soll die Bevölkerung angeblich ausreichend schützen. Die mittler­weile in Forschung und Praxis evidenten biologischen Wirkungen, die bei viel tieferen Strah­lungsintensitäten auftreten, werden hart­näckig als „unbe­wiesen“ bezeich­net. In der Schweiz wurde, um den biologischen Wirkungen dennoch Rechnung zu tra­gen, ein 10-mal (in V/m) bzw. 100-mal (in W/m2) tieferer, allerdings nur nur auf eine einzelne Anla­ge bezo­gener Grenzwert erlassen. Dieser ist jedoch – aufgrund der Erfah­rung und man­chen wissen­schaftlichen Stu­dien zu schliessen – immer noch viel zu hoch. Ausserdem strahlen die Antennen auch in an­dern Län­dern nur selten stärker. Die Schweizer sind daher keinesfalls besser geschützt als bei­spielsweise die Deutschen, deren höherer Grenzwert bei weitem nicht ausgenützt wird.

  • Mit dem „Kausalitätsbluff“: Man fordert, dass die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge (Kausalität) zwischen Strahlung und Krankheit zuerst wissenschaftlich erhärtet sein müs­sen. Erst dann will man staatlicherseits handeln und zum Beispiel die Grenzwerte sen­ken. Aber erstens steht einem solchen Kausalitätsnachweis entgegen, dass jeder Mensch auf Strahlung auch individuell reagiert. Zweitens sind heute die Hinweise auf das Ge­sundheitsrisiko aus Praxis und Wissenschaft derart zahlreich und fundiert, dass der Staat auch ohne streng nach­gewiesene Kausalität längst mit griffigen Massnahmen tätig wer­den müsste, wenn er das ge­setzlich verankerte Vorsorgeprinzip wirklich ernst nähme.

  • Mit Korruption der Wissenschaft durch die Wirtschaft: Diesen Titel trägt eine Son­derausgabe einer wissenschaftlichen Zeitschrift3. 14 Fachartikel zeigen auf dem Gebiet der Chemie, wie die Industrie Einfluss auf die Forschung nimmt, um ihr genehme Ergeb­nisse zu erhalten. – Ein anderer Artikel legt teils geheime Industrieverbindungen von Forschern ver­schiedener Fachgebiete offen, un­ter anderem solcher, die das Tumorrisiko infolge Mobiltelefo­nieren erforschen4.

  • Mit fehlender oder verfälschter Information: Negative Studienresultate werden öf­fentlich verbreitet. Positive Studienresultate (d.h. solche, die gesundheitliche Auswirkun­gen bele­gen) werden ignoriert oder herabgespielt, und über die Qualität dieser Studien werden Zweifel ge­sät. Die Medien übernehmen dies alles in ihren Berichten leider meist unbesehen und kritik­los. – Der Staat schweigt über die Gesundheitsrisiken der Anten­nen, da er den Grenz­wert festgesetzt hat. Seine Pflicht zur Information über die Gesund­heitsrisiken der Gerä­te (Handys, WLAN...) erfüllt er kaum. Die Verhaltensregeln des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sind minimal, die von ihm empfohle­nen Schutzab­stände fahrlässig klein (z.B. DECT-Telefon 0.5 m, WLAN-Router 1 m).

  • Mit industriefreundlicher Rechtsprechung: In Deutschland müssen sich die Gerichte ge­mäss staatlicher Wei­sung nicht mit medizinischen Argumenten beschäftigen und (bei Einhal­tung des Grenz­wertes) auch keine Beweisaufnahmen durchführen, weil nach heuti­gem Kennt­nisstand der Kausalitäts­nachweis angeblich nicht erbracht werden könne. In der Schweiz ist die Gerichtspraxis auch ohne eine solche Weisung dieselbe. – Der Staat nimmt sich heraus, zu be­stimmen, was „Realität“ sei. Er versetzt den Bürger in die Un­mündigkeit. Jedes in Beschwerde­schriften angeführte gesund­heitliche Argument prallt vor Gericht an der „Grenzwertmauer“ ab. Die Betreiber sind für den Aufbau ihrer Netze juristisch abgesichert. Die schrankenlose Nut­zung ihres Freiraumes findet nur dort Gren­zen, wo sich im Einzelfall ein Betreiber selber zu­rückzieht vor einem massiven Öffentlich­keitsdruck aus der betroffenen Bevölkerung. Dieser Druck „von unten“ ist das einzige, das Wirkung hat. – Die Bürger kommen zum Schluss: Helfen wir uns nicht selbst, so hilft uns niemand. Auch nicht die Rechtsprechung.

Dass Grenzwertlüge, Kausalitätsbluff, Korruption der Wissenschaft, Informationsvorenthal­tung und -verfälschung sowie industriefreundliche Rechtsprechung sich durchsetzen können – gegen alle positiven Resultate unabhängiger For­schung und gegen die in der Praxis evi­denten Erfahrungstat­sachen, gibt zu allergrösster Sorge Anlass.

Der Schweizer Energie- und Umweltminister, Bundesrat Moritz Leuenberger, gestand in einer Rede vom 26.6.20045 mit sarkastischer Deutlichkeit: Die Nachhaltigkeit wird in der Theorie stets be­grüsst und von niemandem bestritten. Die Umsetzung einer nachhaltigen Politik hat es da schon schwe­rer und stösst regelmässig auf Kritik. Seit den letzten Wahlen ist es noch härter geworden. (...) So wurde verlangt, dass wir eine NIS-Verordnung [Verordnung zum Schutz vor nichtionisie­render Strahlung vom 23.12.1999] so zu formulieren hätten, dass sich die Fernmel­degesellschaft frei entwickeln könne. Je mehr Elektrosmog, desto verwirrter seien die Leute und desto mehr wür­den sie das Handy benutzen; das sei gesund, mindes­tens für die Telekom­munikationswirtschaft.“ Gemäss einer Aussage Bundesrat Leuenbergers in einem Brief an den Verfasser dieses Artikels hätte die Schweiz einen höheren Grenzwert, wenn er sich damals nicht eingesetzt hätte. – Das war vor 8 Jahren. Und heute...?

Immer offensichtlicher wird der Einfluss der Industrie, den diese zur Durchsetzung ihrer Eigeninteressen auf Wissenschaft und Politik ausübt. Wissenschaftliche Fachzeitschriften ver­öffentlichen jetzt Artikel, in denen auf der Basis von Gerichtsakten aus Schadenersatz­prozessen be­schrieben wird, wie Industriekon­zerne die ihnen durchaus bekannte Gesund­heitsschädlichkeit ihrer eigenen Produkte ver­schleiern oder ne­gieren, ja wie sie die Taktiken zur Verheimlichung der Schädlichkeit von Anfang an in die Vermarktungs­strategie eines Produktes einbauen3. Dieses Ver­halten ist allen Industriezweigen gemeinsam. – Wissen­schaftliche Untersuchungen zei­gen, dass auch auf dem Gebiet der elek­tromagnetischen Strahlung die unabhängig finanzierten Studien viel häufiger gesundheitliche Aus­wirkungen finden als die industriefinanzierten Studien6. Eine Presse­mitteilung (2007) von ärztlicher Seite7 spricht Klartext bezüglich der Einflussnahme der Industrie auf Ärzte und Forschung.

Regierungen, staatliche Ämter und Kommissionen halten diesem industriellen Druck nicht stand. Sie lassen sich durch die Lobbyarbeit der Industrie vereinnahmen. Oft arbeiten sie sogar mit Wirtschaftskrei­sen zusammen und vertreten deren Interessen, ja helfen diese Interessen aktiv durchsetzen. Das aber ist für De­mokratie und Rechts­staat verhängnisvoll, insbesonde­re auf einem für die Gesund­heit so überaus folgenschweren Gebiet wie demjeni­gen der Mobilkommunikation. Zuweilen muss man sich fragen, ob denn vom Staat der Wirt­schaftsförderung – hier dem Ausbau der Mobilfunknet­ze – eine höhere Priorität einge­räumt wird als der Gesundheit der Bevölkerung. – Was ist ein Rechtsstaat? Ist es ein Staat, in wel­chem gel­tendes Recht gegen diese Gesundheit rücksichtslos durchgesetzt wird, oder ist es ein Staat, in welchem das Grundrecht des Bürgers auf „körperliche und geisti­ge Unver­sehrtheit“ (Schweizer Bundesverfassung Art. 10) geschützt wird?

Die gegenwärtige Mobilfunkpolitik gefährdet menschliche Grundwerte, Prinzipien der demo­kratischen Kultur sowie Chancen eines zukunftsfähigen Fortschritts. Wir sind für Fortschritt. Aber er darf nicht zum menschlichen, gesundheitspolitischen und sozialen Rückschritt unse­rer demokrati­schen Kultur werden“, schreibt Prof. Karl Richter (Universität Saarland) in seiner „Charta kri­tischer Bür­ger“ vom 1.12.2004. „Demokratie ist ‚Herrschaft des Volks‘ – auf der Basis des Grundgesetzes. Verstößt eine Regierung gegen dieses Gesetz, degradiert sie das Volk gar zu einer Herde ohn­mächtiger Versuchsobjekte, so hat sie ihren demokratischen Auf­trag verfehlt.“

Das in der Schweiz soeben angelaufene, mit 5 Mio. Fr. dotierte „Nationale Forschungs­programm NFP 57“ wird bis 2010 bloss einen bescheidenen Beitrag zu einzelnen aus der Sicht der Wissen­schaft unge­lösten Fragen leisten können. Die Programmleitung selber schränkt richtigerweise schon im voraus ein, dass das NFP 57 die Fra­ge nach den möglichen gesundheitli­chen Auswirkun­gen von elektro­magnetischer Strahlung „nicht abschliessend be­antworten“ können wird. Ne­ben 8 Studien mit Grundlagenforschung und 2 Studien über „gesellschaftli­che Risikokommu­nikation“ befasst sich im NFP 57 nur eine einzige (!) epi­demiologische Studie mit der Praxis. Sie soll erforschen „ob die all­tägliche HF EMF Exposi­tion [= Strah­lungsbelastung] über län­gere Zeit Symptome verursachen oder die gesund­heitsbezogene Lebensqualität beeinträch­tigen kann“. Bestenfalls wird diese Studie in drei Jahren bestäti­gen, was längst Erfahrungs­wissen ist. Die Sym­ptome sind heute aufgrund der Praxiser­fahrungen genauestens bekannt; die Beein­trächtigung der Lebensqualität der Betroffenen kann mit­erlebt werden. Ein Bei­spiel: Jede Stilllegung eines DECT-Schnurlostele­fons, dank welcher die Symptome der von dessen Strahlung be­troffenen Menschen wieder ver­schwinden, ist ein Hinweis für die eminente Schäd­lichkeit der gepulsten Hochfrequenz­strahlung. Und Tausende solcher Hinweise sind doch gewiss ein Be­weis.

Es ist verhängnis­voll, dass solche Beweise von der herrschenden Wissen­schaftsmeinung nicht zur Kennt­nis genommen werden. Denn die Politik rechtfertigt ihr tatenloses Abwarten mit eben dieser Wissenschaftsmeinung. Hierin liegt eine Aufforderung an alle seriösen Forscher, sich ihrer eigenen Überzeugung gemäss von dieser Wissenschaftsmeinung zu emanzipieren und öffentlich zum Gesundheitsrisiko der Mobilfunkstrahlung zu stehen. Aber es braucht eben Mut, den geschützten Raum der „Scientific Community“ zu verlassen.

Die gesamten Erfahrungen mit der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung müssten den Staat längst zum Handeln veranlasst haben. Das Schweizer Umweltschutzgesetz (Art. 14/15) ver­langt, dass die Grenzwerte „nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung“ fest­zulegen sind. Da jedoch die Wissenschaft keine abschliessende Aussage machen kann oder will, müsste demnach prioritär die Erfahrung berücksichtigt werden. Fragt man nach, warum die durchaus vorhan­dene, um­fangreiche Erfahrung ignoriert wird, heisst es, sie sei nicht wissenschaftlich aufbereitet und ausge­wertet. Aber Forschungskredite zu ihrer Aufbe­reitung werden keine gesprochen... – Am aufschluss­reichsten wären Studien mit zeitwei­ser Stilllegung einer Mobilfunksendestation und medizi­nisch-wissenschaftlicher Beob­achtung der Reaktionen der Anwohner auf An- und Abschaltung des Senders. Solche Stu­dien wer­den schon lange gefordert, wur­den aber bisher nie gemacht. Weshalb wohl?

Alle Erfah­rungen, zusammen mit den heu­te schon greifbaren Forschungsergebnissen, rufen ein­deutig nach drasti­schen Massnahmen wie zum Beispiel sofortiger GSM-/UMTS-Ausbau­stopp und be­triebliche Zusammenlegung der parallelen Betreibernetze mit strahlungsmässiger Optimierung/Minimierung; Senkung der Grenzwerte; Verbot des DECT-Standards (Schnurlostelefone); Verzicht auf WLAN-Netze in Städten, an Schulen und Universitäten; keine neuen Funknetze wie Breitbandfunk (BWA/WiMAX) und Handyfernsehen (DVB-H), und mittel­fristig die gänzliche Ablö­sung der heutigen Funktechno­logien durch eine neue, noch zu ent­wickelnde, un­schädliche Tele­kommunikationstechnologie.

Solche Forderungen werden oft als unrealistisch abgelehnt. Doch wir müssen uns entschei­den. Lässt der Staat die Mobilfunkindustrie weiterhin ihre Eigeninteressen praktisch ohne Einschränkung verfolgen, ja fördert er sie darin, so besteht Anlass zu grösster Be­sorgnis. Nicht nur die gegenwärtige Lebensqualität und Gesundheit eines rasch wachsen­den Teils der Bevölke­rung ist beeinträchtigt. Gefährdet ist vor allem auch die langfristige Ge­sundheit der heuti­gen Kinder und Jugendlichen.

15. April 2007


1   Mobilfunk und Gesundheit; in: Schweizerische Ärztezeitung 2007;88: 6

2   Die Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) vertritt in den letzten Jahren zunehmend die Interessen der Industrie

3   Egilman DS et al: Corporate Corruption of Science; Journal of Occupational and Environmental Health, Vol 11, No 4, Oct./Dec. 2005

4   Hardell L et al: Secret Ties to Industry and Conflicting Interests in Cancer research; American Journal of Industrial Medicine 2007 Mar;50(3):227-33.

5   www.uvek.admin.ch/dokumentation/reden/chef/20040626/01942/index.html?lang=de

6 a) Huss A et al: Source of Funding and Studies of Mobile Phone Use; Environmental Health Perspectives, ehponline 15.09.2006. b) Slesin L: Radiation Research and The Cult of Negative Results; Microwave News, July 2006

7   Wie die Mobilfunk-Industrie die Forschung und die Ärzteschaft für ihre Interessen zu instrumentalisieren versucht; Pressemitteilung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz vom 14.Februar 2007. Diese Pressemitteilung wurde von fast allen Schweizer Tageszeitungen totgeschwiegen.


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Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit

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Im Höfner Volksblatt erschien am 14. März 2007 ein halbseitiges Inserat mit obigem Titel. Der Text stammt von einer in Bäch (Gemeinde Freienbach SZ) wohnhaften Frau. Sie weiss, wovon sie schreibt: Sie leidet jeweils selber unter Beschwerden infolge elektromagnetischer Felder und Strahlungen. Deren Stärke liegt dabei weit, weit unterhalb der Schweizer Grenzwerte – die uns eigentlich schützen sollten.

Spürt man die Felder und Strahlungen selber nicht, so mag man glauben, elektrosensible Men­schen gebe es nur wenige. Doch dem ist nicht so. Jeder, der sich mit dem Thema befasst und die Augen offen hält, wird solche Menschen kennenlernen. Wie oft leiden vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern unter DECT-Schnurlostelefonen und WLAN-Anlagen rundum, ohne zu wissen, woher sie ihre Schlafprobleme, ihren Druck auf den Kopf, ihr inneres Vibrieren, ihre Dauermüdigkeit, ihre Herzrhythmusstörungen, depressiven Stimmungen und anderes haben!

Wer jahrelang Strahlungs- und Feldmessungen bei Betroffenen gemacht und selber in Hunder­ten von DECT- und WLAN-Fällen erfahren hat, wie nach dem Ziehen des Steckers die Sympto­me verschwinden, der braucht keinen wissenschaftlichen Beweis, dass real ist, was er sieht. Er weiss mit Sicherheit: DECT- und WLAN-Strahlung schadet der Gesundheit. Ausserdem weiss er, dass um jede Mobilfunksendestation herum einige Bewohner unter der GSM- und UMTS-Strahlung der Antennen leiden. Er weiss, dass für immer mehr Menschen der Auszug aus der Wohnung auf der Flucht vor den Antennen schliesslich der einzige Weg zur Wiederher­stellung der Lebensqualität oder gar der Gesundheit ist – falls sie einen Ort mit weniger Strah­lung überhaupt noch finden. Er weiss: Die Grenzwerte für Antennenstrahlung schützen uns nicht.

Die Verfasserin des Inserates „Mobilfunkstrahlung: Die unbequeme Wahrheit“ gehört zu denje­nigen Elektrosensiblen, die aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit auch anderen helfen und sich für den Schutz der gesamten Bevölkerung einsetzen wollen.

Bürgerwelle Schweiz


Mobilfunkstrahlung:
Die unbequeme Wahrheit

Die Bächer haben sich in der Vergangenheit vehe­ment gegen Natel-Antennen gewehrt. Doch seit Dezember 2006 ist die erste UMTS-Antenne in Betrieb und eine zweite wird demnächst be­willigt. Die erste Antenne strahlt nun seit knapp drei Mo­naten und es gibt erste Erfahrungen, die recht un­gemütlich sind. In hundert Metern Ent­fernung wohnt eine alte Bächerfamilie, gesunde, positive und lebensfrohe Menschen. Die Inbe­triebnahme der UMTS-Anlage hat nun bewirkt, dass der Auf­enthalt speziell im Wohnzimmer kaum mehr mög­lich ist. Kribbeln, vor allem im Kopf, dumpfe Schmerzen, Augenbrennen, Ner­vosität und Surren im ganzen Körper, Konzen­trations- und Sehstörun­gen, Depressivität sind konstante Begleiterschei­nungen geworden. Selbst Telefon und Fernseher reagieren gestört, Schnittblumen und Zimmer­pflanzen welken.

Ich war vor Ort. Ich wollte am eigenen Körper er­fahren, wie sich die Bestrahlung anfühlt. So­fort hatte ich einen penetranten metalligen Ge­schmack im Mund und immer wieder das Krib­beln im Kopf. Und dann wurde der dumpfe Druck im Kopf sehr intensiv. Der ganze Körper reagierte mit demsel­ben unangenehm dumpfen, schmerzlichen Druck überall. Ich konnte wieder nach Hause gehen, was aber macht ein Mensch mit einer solchen Dauer­belastung? Im alten Chi­na gab es eine Folterart, die darin bestand, dem Todeskandidaten in regel­mässigen Zeitabstän­den einen Tropfen Wasser auf den Kopf fal­len zu lassen, eine harmlose Sache von un­glaublich grausamer Wirkung. Dauerbelas­tung durch kon­stante Bestrahlung ist nicht viel bes­ser.

In der Annahme, die Strahlungswerte im Wohnzim­mer seien zu hoch, wurden sofort Messun­gen be­auftragt. Aber da staunt der Bürger: Die gesende­ten Werte sind noch viel zu niedrig, um sich weh­ren zu können. Was der Einwohner als qualvoll und unzu­mutbar empfindet, dürfte nach den eidge­nössischen Grenzwerten in diesem Fall noch 15­mal stärker strahlen!

Umweltmediziner, Bau - und Elektrobiologen ha­ben dagegen Richtwerte, die auf der Praxis auf­bauen. Basis bilden einige Tausend internationa­le Messungen bei Betroffenen. Vergleichen Sie sel­ber: Baubiologischer Richtwert am Schlaf­platz für Unbedenklichkeit ist 6 Millivolt pro Me­ter. Alte, Kranke und Sensible können ab die­sem Wert be­reits mit Beschwerden reagieren. Und ab 200 Milli­volt pro Meter ist für sie ein Daueraufenthalt nicht mehr möglich. Man muss abschirmen, oder sie müssen wegziehen. Der Schweizer Grenzwert aber liegt bei 6000 Millivolt pro Meter! Da liegen Welten dazwischen. Was schützt dieser einsame Sechstausender inmitten einer niedrigen Zahlen­landschaft von Messwer­ten, wo bereits Symptome, Kräfteraub und Krankheit beginnen? Auf die Ver­kehrsgeschwindigkeit übertragen: In einem kinder­reichen Wohnquartier mit Tempo 20 müsste der Staat sagen, Bussen gibt es erst ab Tempo 600! Die­ser Grenzwert schützt nicht den Bürger, son­dern die Mobilfunkbetreiber. Hier liegen sie glas­klar vor Ihnen, die ungleichen Rechte von Einwoh­nern und Wirtschaft.

Die zweite Bächer UMTS-Antenne wird nächs­tens bewilligt. Der Grenzwert ist eingehalten. Sie steht sogar auf Gewerbegrund und sieht auf dem Sit­zungstisch unserer Behörden völlig harmlos aus. Was aber wirklich zählt: Sie steht mitten im Dorf­zentrum, rund herum ist Wohnzo­ne, die nächste Wohnung ist nur 16 Meter ent­fernt und im Umkreis von 100 Metern sind min­destens 40 Wohnungen betroffen. Wohn- und Lebensqualität sind nicht mehr gewährleistet, Gesundheit und Wohlbefinden aufs Spiel ge­setzt.

Ich bin besorgt und möchte unsere Einwohner auf­rufen, in Form von Leserbriefen ihre Meinung zu äussern. Es betrifft uns alle, und nur gemein­sam können wir Kraft entwickeln.

Wie wichtig ist für Sie das Natel?

Wollen Sie auf dem Handy fotografieren, fernse­hen, Filme schauen oder ins Internet gehen?

Wussten Sie, dass jede Handybenützung die Ab­strahlung einer Antenne für alle Anwoh­ner er­höht?

Wären Sie bereit, ganz bewusst und ver­mehrt wieder Ihren Festanschluss zu benützen und das Handy nur im Notfall für wichtige Kurzge­spräche zu gebrauchen?

Brauchen wir neue Antennen im Wohngebiet und brauchen wir UMTS-Antennen?

Wie wichtig ist Ihnen Wohnqualität und Gesund­heit?

Haben Sie Erfahrungen mit Natelantennen und deren Auswirkungen? Haben Sie Kinder, wie reagieren sie? Haben Sie Strahlungsbelas­tung am Arbeitsplatz?


Wir brauchen Lösungen, die für alle taugen. Ihre Meinung ist wichtig! Haben Sie Vorschläge, Ideen... Ich erinnere mich mit Wehmut an die vie­len Leserbriefe im Vorfeld der Wahlen vom letzten November. Es wäre ein Aufsteller, wenn ich mit diesem wichtigen Thema eine ähnliche Welle des Engagements und der Verbundenheit auslösen könnte. Wir brauchen dringend Ver­bundenheit, aber mit Herz und ohne Druck in Kopf und Körper!

Der Gemeinderat von Freienbach und der Regie­rungsrat sind aufgerufen, neue Wege zu su­chen!

Die Auswirkungen der UMTS-Antenne auf dem Dach der Bootswerft Bäch sind schädigend und unzumutbar, neue Bewilligungen sind zu sistie­ren.

Wäre es nicht sinnvoll und fair, die ganze Bevöl­kerung zu fragen, wie stark das allgemeine Bedürf­nis nach neuen Antennen überhaupt ist und Ange­bot und Nachfrage gezielt zu dosieren, statt die In­itiative einer Wirtschaftgruppe zu überlassen, die nur mit Blick auf  Wachstum handelt?

Wer übernimmt die Verantwortung für gesund­heitliche Schäden, wenn die Anbieter den Grenz­wert einhalten, ist das Gemeinde, Kanton oder Bund? Ich bitte die jeweils amtierende Be­hörde, ihrer Bewilligung die schriftliche Bestä­tigung beizulegen, dass die volle Haftung, von wem immer, übernommen wird.

Die beiden Bächer UMTS-Antennen stehen in der Gewerbezone. Das nützt aber wenig, wenn der engste Radius des Strahlungsfeldes bereits in die Wohnzone fällt.

Wäre es nicht sinnvoll, einen Nutzungsplan zu erstellen, der sich gezielt mit dem Antennenbau befasst und so durchdacht ist, dass Schulen, Be­wohner und Arbeitende vor